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Anwaltskanzlei A.S. in Hamburg FAQ

Verkehrsunfall - Und nun? Wie verhalte ich mich am besten?

Nach einem Verkehrsunfall sollte der Geschädigte zunächst versuchen, andere vom Unfall betroffene Verkehrsteilnehmer aus etwaigen Gefahrenbereichen herauszuholen.

Ist ein solcher Fall nicht eingetreten, sollte der Geschädigte immer schnell Fotos von der Unfallendstellung der Fahrzeuge machen. Es sollte nach Zeugen Ausschau gehalten und deren Personalien aufgenommen werden, um diese im Streitfall als Zeugen zur Verfügung zu haben.

Immer wirklich immer sollte der Geschädigte die Polizei rufen, auch wenn es etwas dauern kann. Dafür hat der Geschädigte im Streitfall eine amtliche Dokumentation des Unfallgeschehens.

Welche Ansprüche hat der Geschädigte?

Der Geschädigte hat nach der sog. Differenzhypothese Anspruch darauf so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn das Schaden stiftende Ereignis nie eingetreten wäre.

Im Einzelnen steht dem Geschädigten die fiktiven nach Schadensgutachten oder die konkreten Reparaturkosten nach Vorlage entsprechender Rechnung zu.

Auch kann der Geschädigte einen freien Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, denn diese gehören zu den Schadensfeststellungskosten, auch wenn die Versicherungswirtschaft oftmals was anderes kommuniziert und den Geschädigten oftmals in die Irre treibt. Denn oftmals beauftragt die Versicherung ihre eigenen Sachverständigen, die immer in einem wirtschaftlich abhängigen Verhältnis zur Versicherung stehen. Diese Sachverständigen sind dann natürlich gehalten, zugunsten der Versicherung den Schaden des Geschädigten kleinzurechnen.

Auch kann der Geschädigte den Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen. Die Anwaltskosten sind ebenfalls vom Schadensersatzanspruch des Geschädigten umfasst und dienen der Rechtsdurchsetzung. Sie sind Teil des materiell rechtlichen Schadensersatzsanspruches.

Soweit das Fahrzeug repariert ist, kann der Geschädigte Nutzungsausfall in Abhängigkeit von Marke und Modell für den Zeitraum der unfallbedingten Reparatur verlangen. Alternativ kann der Geschädigte Kostenersatz für einen Mietwagen verlangen. Hierbei ist immer darauf zu achten, dass das Mietfahrzeug immer eine Fahrzeugklasse kleiner ist, als das eigene, denn der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht. Wer z. B. einen Golf unfallbedingt reparieren lässt, kann nicht die Mietwagenkosten für einen Porsche verlangen.

Häufig gestellte Frage: Fristen bei einem Bußgeldbescheid

Bei Bußgeldbescheiden ist ein schnelles Handeln erforderlich. Die Frist ist sehr kurz und die Frist wird schnell übersehen. So heißt es im Bescheid:

Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch (§ 67 OWiG) einlegen.

Das Datum der Zustellung erkennen Sie auf dem gelben Umschlag. Ab dem eingetragenen Datum auf dem Umschlag laufen die zwei Wochen.

Sobald wir Einspruch eingelegt haben, sollten Sie nicht zahlen, werden keine Punkte eingetragen und Sie sollten den Führerschein nicht abgeben, wenn ein Fahrverbot besteht!

 

 

Berät die Steuer- und Anwaltskanzlei Sarimehmetoglu nur Unternehmen oder auch Privatpersonen

Unsere Kanzlei berät sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.

Mein Anliegen ist dringend. Kann ich sofort mit einem Berater sprechen?

In unserer Kanzlei gibt es kurze Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, Fax) und in der Regel, einen Termin innerhalb von 1-3 Werktagen. Einen telefonischen Rückruf durch einen Rechtsanwalt garantieren wir innerhalb von 24 Stunden. Weisen Sie uns gern darauf hin, dass Ihr Anliegen eilig ist.

In welchen Sprachen bietet die Kanzlei Beratungen an

Wir beraten unsere Mandanten auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Kann mich die Steuer- und Anwaltskanzlei Sarimehmetoglu vor allen Gerichten vertreten?

Wir vertreten unsere Mandanten grundsätzlich vor allen deutschen Gerichten - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs (BGH).

Was kostet eine Erstberatung und wie lange dauert diese?

Was ein Rechtsanwalt als Vergütung für eine Erst­beratung verlangen darf, richtet sich nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach richtet sich die Höhe der Vergütung zunächst einmal an eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Ist eine Vergütungsvereinbarung aber nicht getroffen worden, hat der Anwalt nach § 612 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf eine übliche Vergütung. Deren Höhe beschränkt § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG für das Erstberatungsgespräch auf 190,00 Euro ohne Steuern.

Welche Abrechnungsmodelle bietet die Anwalts- und Steuerkanzlei Sarimehmetoglu?

Sofern sie mit ihrem Anwalt keine Vergütungsvereinbarung geschlossen haben, richten sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden die Gebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Der sogenannte Gegenstandswert (auch Streit- oder Verfahrenswert genannt) ist nicht identisch mit der Vergütungsforderung ihres Anwalts, sondern nur Orientierungshilfe zur Bemessung der Gebühren.

Abweichend von den gesetzlichen Gebühren können sie im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung mit ihrem Anwalt u.a. eine Zeitvergütung oder Pauschalvergütung vereinbaren. Nur in außergerichtlichen Angelegenheiten darf die vereinbarte Vergütung geringer sein als die gesetzliche Vergütung.

Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs dürfen bei einem Verbraucher grundsätzlich € 190,00 (zzgl. MwSt.) nicht überschreiten. Bereits bei der ersten Beratung sollten sie mit ihrem Rechtsanwalt über die voraussichtlichen Kosten ihrer Angelegenheit sprechen.

Sofern sie im Besitz einer Rechtschutzversicherung sind, sollten sie vorab klären, ob ihre Rechtschutzversicherung die Kosten ihrer Angelegenheit übernimmt. Bei geringem Einkommen und Vermögen können sie unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe (früher als "Armenrecht" bezeichnet) in Anspruch nehmen.

Kann ich noch vor einer Erstberatung kostenfrei mit einem Berater telefonieren?

Hin und wieder ist ein solches Vorabgespräch notwendig, insbesondere um den für Ihren individuellen Fall am besten geeigneten Berater zu identifizieren. In den meisten Fällen kann unser geschultes Assistenzteam aber unmittelbar den für Sie passenden Berater ermitteln und ein Beratungsgespräch für Sie terminieren. Gerne stimmt sich unser Assistenzteam mit Ihnen zum weiteren Vorgehen ab.

Ich muss einen Beratungstermin stornieren. Fallen hierfür Kosten an?

Wir haben Verständnis dafür, dass sich Termine nicht immer einhalten lassen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall vorab. Stornierungen sind kostenfrei.

Werden die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?

Es kommt auf den Rechtsschutz-Vertrag an. In ganz vielen Fällen werden die Kosten von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Sofern Sie uns Ihre Versicherung und Vertragsnummer mitteilen, stellen wir für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage und erledigen die gesamte Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.

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