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Eine neue Möglichkeit für Kreditnehmer: Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19 – nicht rechtskräftig) die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Betroffen sind Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden.
Das OLG Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass die Commerzbank für seine Darlehensverträge falsche Formulare verwendet hat. Namentlich die Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung war nicht klar und deutlich formuliert. Zwar habe die Bank die vorzunehmenden Rechenschritte dargestellt, allerdings sei diese Darstellung unverständlich.
Dementsprechend können Kreditnehmer ihre Verträge beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wir prüfen gerne Ihren Fall. Rufen Sie uns gerne an.
Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches
Gutachten (MPU) beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt
mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als
1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder
mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied jetzt: In einem solchen Fall begründet dies
die Annahme von (künftigem) Alkoholmissbrauch. Die dadurch hervorgerufenen Zweifel an der
Fahreignung muss die Fahrerlaubnisbehörde dann durch die Anforderung einer MPU klären.
Sachverhalt
Bei Fragen hierzu rufen Sie uns gerne an.
Anspruch gegen das Fitnessstudio auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown:
Hintergrund des Urteils:
Klage hatte ein Fitnessstudiomitglied der Flamingo-Fitness GmbH vor dem Amtsgericht Papenburg (Az. 3 C 337/20) eingereicht. Dieses hat am 18.12.2020 eindeutig zugunsten des Verbrauchers entschieden. Es ging in dem Rechtsstreit um die Rückzahlung anteiliger Mitgliedsbeiträge für die Zeit der coronabedingten Schließung.
Keine einseitige Vertragsverlängerung wegen des Lockdowns:
Das Amtsgericht Papenburg hat klar gestellt, dass das Fitnessstudio den Rückerstattungsanspruch auch nicht unter Berufung auf § 313 BGB verwehren kann, weil es keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat.
Das Urteil besagt, dass das Fitnessstudio das Risiko der lockdownbedingten Schließungen selbst trägt. Bekanntlich sind für die von den Coronamaßnahmen betroffenen Betriebe vielseitige und umfangreiche finanzielle staatliche Hilfen geschaffen worden, um hier Einbußen auszugleichen
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Alte Bussgeldkatalog bis 08.11.2021Verordnung für Hamburg
https://www.hamburg.de/verordnung/
Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/