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Anspruch gegen Fitnessstudio

05.10.2025

Anspruch gegen das Fitnessstudio auf Rückerstattung der Beiträge wegen Corona-Lockdown:

Hintergrund des Urteils:

Klage hatte ein Fitnessstudiomitglied der Flamingo-Fitness GmbH vor dem Amtsgericht Papenburg (Az. 3 C 337/20) eingereicht. Dieses hat am 18.12.2020 eindeutig zugunsten des Verbrauchers entschieden. Es ging in dem Rechtsstreit um die Rückzahlung anteiliger Mitgliedsbeiträge für die Zeit der coronabedingten Schließung. 

Keine einseitige Vertragsverlängerung wegen des Lockdowns:

Das Amtsgericht Papenburg hat klar gestellt, dass das Fitnessstudio den Rückerstattungsanspruch auch nicht unter Berufung auf § 313 BGB verwehren kann, weil es keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage hat.

Das Urteil besagt, dass das Fitnessstudio das Risiko der lockdownbedingten Schließungen selbst trägt. Bekanntlich sind für die von den Coronamaßnahmen betroffenen Betriebe vielseitige und umfangreiche finanzielle staatliche Hilfen geschaffen worden, um hier Einbußen auszugleichen

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