
Anwaltsgebühren
Transparente Kostenübersicht – wir besprechen die Kostenfrage bereits beim Erstgespräch.
Transparenz
Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
Transparente Kosten sind uns wichtig. Wir informieren Sie bereits im Erstgespräch ausführlich über alle anfallenden Gebühren und treffen eine faire Vereinbarung. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Allgemeine Hinweise zu den Anwaltsgebühren
Den gesetzlichen Rahmen bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir besprechen die Kostenfrage bereits beim Erstgespräch und treffen eine faire Vereinbarung.
Wichtig: Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten zu fragen.
Rechtsschutzversicherung
Im günstigsten Fall:
Sie sind rechtsschutzversichert – dann entstehen in der Regel keine Kosten für Sie.
Ohne Rechtsschutzversicherung:
- Bei Erfolg: Der Gegner trägt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten
- Bei Misserfolg: Sie tragen beide Anwaltshonorare plus Gerichtsgebühren
Erstberatungsgespräch
Feste Kostenobergrenze:
Maximal 190 EUR (zzgl. MwSt.)
Vorteil: Die Kosten werden angerechnet, wenn Sie uns nach dem Gespräch mit dem Mandat beauftragen.
Kosten in Zivilsachen
In zivilrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung zumeist nach der Streitwert-Gebührentabelle.
Erste Kosteneinschätzung:
Nutzen Sie den Prozesskostenrechner der Allianz Versicherung für eine erste Orientierung.
Alternative:
In manchen Fällen ist eine Honorarvereinbarung sinnvoll, die dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit entspricht.
Kosten in Strafsachen
Die Höhe hängt davon ab, ob der Anwalt als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger tätig wird.
Beispiele vorgerichtliches Verfahren:
- Grundgebühr: 30 – 300 EUR
(Pflicht: 132 EUR)
- Termingebühr: 30 – 375 EUR
(Pflicht: 162 EUR)
- Verfahrensgebühr: 30 – 250 EUR
(Pflicht: 112 EUR)
Im Gericht: Verfahrens- und Termingebühr
Für detaillierte Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Vergütungsvereinbarung
Wir bieten zwei Varianten:
A. Pauschalhonorar
Klare Kostentransparenz. Setzt voraus, dass der Aufwand realistisch abschätzbar ist.
B. Stundensätze
Für spezielle Einzelfragen, z.B. Gutachtenerstellung.

