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Eine neue Möglichkeit für Kreditnehmer: Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19 – nicht rechtskräftig) die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Betroffen sind Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden.
Das OLG Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass die Commerzbank für seine Darlehensverträge falsche Formulare verwendet hat. Namentlich die Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung war nicht klar und deutlich formuliert. Zwar habe die Bank die vorzunehmenden Rechenschritte dargestellt, allerdings sei diese Darstellung unverständlich.
Dementsprechend können Kreditnehmer ihre Verträge beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wir prüfen gerne Ihren Fall. Rufen Sie uns gerne an.
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