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Rechtsanwaltskanzlei A.S. – Ihre Experten für verkehrsrechtliche und steuerrechtliche Angelegenheiten

Sind Sie auf der Suche nach einem qualifizierten juristischen Beistand? Bei unserer Anwaltskanzlei A.S. sind Sie herzlich willkommen! Vor Ort bieten wir unseren Mandanten eine fundierte, vertrauensvolle Beratung zu verschiedensten rechtlichen Themen.

Unser Anspruch ist es, für unsere Mandanten eine optimale Betreuung im Rahmen ihrer Angelegenheit zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, orientieren wir uns stets an folgenden fünf Grundsätzen.

  • Wir prüfen bereits beim ersten Mandantengespräch, ob wir unserem Klienten wirklich helfen können, bevor wir uns entscheiden, das Mandat anzunehmen.
  • Wir erläutern unseren Klienten das Kostenrisiko des Verfahrens, denn jeder Prozess ist mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Wir klären für Sie, ob z. B. ein Rechtsschutzversicherer bereit ist, das wirtschaftliche Risiko zu übernehmen.
  • Der Klient hat einen Anspruch darauf, zeitnah und voll umfassend informiert zu werden. Wir halten ihn über alle unsere Schritte auf dem Laufenden. Wir klären mit ihm alle offenen Fragen, die sich im Laufe eines Prozesses ergeben können.
  • Der Klient hat einen Anspruch darauf, Kontakt mit seinem Anwalt aufnehmen zu können. Wir stellen sicher, dass Sie uns jederzeit erreichen.
  • Wir nehmen uns für die Bearbeitung der Angelegenheit ausreichend Zeit, auch wenn der Streitwert gering sein sollte, denn jeder Fall hat für den Klienten eine besondere Bedeutung.

Wer eine rechtliche Frage im Bereich Versicherungen hat, ist bei uns richtig. Als ausgebildete Fachanwälte verfügen wir auf diesem Gebiet sowohl über umfassendes Fachwissen als auch über eine mehrjährige Erfahrung. Des Weiteren ist unsere Anwaltskanzlei für ihre internationale Ausrichtung bekannt. So informieren wir unsere Mandanten auf Wunsch nicht nur auf Deutsch, sondern ebenso auf Englisch und Türkisch.

Bei verkehrsrechtlichen Fragen auf die Expertise unseres Anwaltsbüros setzen

Es ist schnell passiert: Von einem Moment auf den anderen sind Sie in einen Unfall verwickelt. In einer solchen Situation ist eine kompetente juristische Betreuung entscheidend. Unser Fachanwalt Soner Sarimehmetoglu vertritt Geschädigte wie auch mutmaßliche Unfallverursacher. Ferner haben Opfer eines Verkehrsunfalls das Recht, ihren Anwalt frei zu wählen. Geschädigte müssen darüber hinaus keinerlei anwaltliche Kosten tragen.

Nehmen Sie zu unserer Anwaltskanzlei jederzeit Kontakt auf, falls Sie mit Ihrem Auto in einen Blitzer gefahren sind. Unser versierter Fachanwalt prüft gerne, ob das erhobene Bußgeld gerechtfertigt ist. Weiterhin beraten wir Mandanten zu Fahrverboten sowie Einträgen ins Verkehrszentralregister – und das ebenso diskret wie verschwiegen.

Unsere Anwaltskanzlei A.S. steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen offen

Möchten Sie sich zu einem wirtschaftlichen Sachverhalt juristisch beraten lassen? Dann sind Sie bei uns in Hamburg an der richtigen Adresse. Bei Bedarf informieren die Anwälte unserer Kanzlei jederzeit zum aktuell gültigen Handels- und Gesellschaftsrecht. Überdies gestalten und prüfen wir Verträge aller Art.

Zu unseren Mandanten zählen wir neben Privatpersonen ebenso Firmen. Als international agierende Anwälte beraten wir Klienten, die in Deutschland oder im Ausland, insbesondere der Türkei, ansässig sind. Sofern bei Ihrem Anliegen zusätzliche Unterstützung erforderlich ist, binden wir unser umfangreiches Netzwerk ein. Dieses besteht aus erfahrenen Notaren, Steuerberatern sowie Sachverständigen.

Überzeugen Sie sich selbst von unserem soliden rechtlichen Fachwissen und setzen Sie sich jetzt mit unserer Kanzlei in Verbindung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Erste Fragen beantwortet unser juristisches Team kostenfrei.

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Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden – OLG Urteil

Eine neue Möglichkeit für Kreditnehmer: Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19 – nicht rechtskräftig) die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Betroffen sind Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden.

Das OLG Frankfurt kam zu dem Ergebnis, dass die Commerzbank für seine Darlehensverträge falsche Formulare verwendet hat. Namentlich die Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung war nicht klar und deutlich formuliert. Zwar habe die Bank die vorzunehmenden Rechenschritte dargestellt, allerdings sei diese Darstellung unverständlich.

 

Dementsprechend können Kreditnehmer ihre Verträge beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Wir prüfen gerne Ihren Fall. Rufen Sie uns gerne an.

 

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